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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

I. ALLGEMEINES

 

  1. Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich Fotografie. Der Auftragnehmer erbringt alle Bereitstellungen und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil der jeweils mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge für Dienstleistungen.

  2. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Bilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Auftragnehmers unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Auftragnehmer ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten. 

  3. Es kann nicht garantiert werden, dass alle bei einer Feier anwesenden Personen fotografiert werden. Der Auftragnehmer ist aber stets bemüht dies zu erreichen, falls dies vom Auftraggeber gewünscht ist.

  4. Der Auftragnehmer sortiert die Bilder selbstständig aus und wählt eigenständig diejenigen, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden. Eine bestimmte Anzahl an final bearbeiteten Bildern ist hierbei nicht gegeben. Der Auftraggeber erhält die maximale Anzahl der Bilder zum Download in einer Onlinegalerie und/oder auf USB-Stick, je nach gebuchtem Paket.

  5. Dem Auftragnehmer sind angemessene Pausen inklusive Verpflegung zu gewähren. 

  6. Der Auftragnehmer verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart werden. Originaldateien, wie RAW-Dateien verbleiben beim Auftragnehmer. Eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung.

II. URHEBERRECHTE, NUTZUNGSRECHTE, EIGENWERBUNG

 

  1. Dem Auftragnehmer steht das Urheberrecht an den Bildern nach Maßgabe des Urheberrechts zu. 

  2. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern Nutzungsrechte. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Auftraggeber über. 

  3. Die Bilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch, zur privaten, nichtkommerziellen Nutzung des Auftraggebers bestimmt. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für nichtkommerzielle Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet und erfordert eine Zustimmung des Auftragnehmers.

  4. Der Auftragnehmer ist berechtigt die Bilder für Eigenwerbung zu verwenden, wenn dies mit dem Auftraggeber so vereinbart wurde.

 

III. HONORARE

 

  1. Für den Auftrag wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet.

  2. Soweit der Auftragnehmer Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Wird die vorgesehene Zeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten. Jede weitere angefangene Stunde wird nach dem Stundensatz vergütet.

  3. Das vereinbarte Honorar des Auftragnehmers ist spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung per Überweisung fällig. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen per E-Mail zu erhalten.

  4. Alle Bilder der Reportage werden erst nach Zahlungseingang zur Verfügung gestellt.

  5. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Interventionen gehen zu Lasten des Auftraggebers. 

  6. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleiben Nutzungsrechte für die gelieferten Bilder beim Auftragnehmer. 

  7. Rabatte jeglicher Form sind nicht übertragbar, auszahlbar oder kombinierbar. 

  8. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Auftragnehmer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. 

  9. Tritt der Auftraggeber vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück, so sind 40 % des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an den Auftragnehmer zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Bereits gezahlte Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhaltung des Termins (z.B. abgesagte Hochzeit) nicht erstattet. Ausgenommen davon sind Rücktritte und Stornierungen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Epidemie, Umwelteinflüsse etc.).

 

 

IV. REISEKOSTEN, SONSTIGE KOSTEN

  1. Übersteigt die An- und Abreise des Auftragnehmers den zuvor vereinbarten Umfang von 10km Radius zu 72589 Westerheim oder wurde keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen, werden folgende Reisekosten berechnet: Je gefahrenem Kilometer 0,50 €. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstandenen Kosten oder Spesen (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Wahl eines bestimmten Verkehrsmittels für die An- und Abreise oder die Wahl eines bestimmten Hotels für die Übernachtung.

V. HAFTUNG

 

  1. Gegen den Auftragnehmer gerichtete Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/ oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Auftragnehmers verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Aufträgen geschehen mit sorgfältiger Planung. Sollte jedoch aufgrund besonderer Umstände, wie z.B. Schwangerschaft, plötzlicher Krankheit (auch von Familienangehörigen des Auftragnehmers), Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. der Auftragnehmer zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen können, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Auftragnehmers kommen, bemüht sich dieser (soweit erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf, dass ein Ersatzfotograf gefunden werden kann, besteht nicht. Die bis dahin geleisteten (An-)Zahlungen werden dem Auftraggeber unmittelbar erstattet. Für Mehrkosten, die durch Buchung eines Ersatzfotografen entstehen, wird nicht gehaftet.

  2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller, Druckereien etc. zu beauftragen. Er haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzlich oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

  3. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsmäßigen Lieferung der Bilder ist der Auftraggeber für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich. Der Auftragnehmer haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten.

  4. Zusendung und Rücksendung von Material (Bilder, Bücher etc.) erfolgen auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Sollte eine Rücksendung den Auftraggeber nicht erreichen, so kann der Auftragnehmer hierfür nicht verantwortlich gemacht werden.

  5. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der Bilder bzw. des Werkes schriftlich beim Auftragnehmer einzureichen. Danach gelten die Bilder oder Werke als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. 

Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den
Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Bildabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

 

 

VI. NEBENPFLICHTEN

 

  1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen, dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Persönlichkeiten zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Rechte beruhen, trägt der Auftraggeber.

 

 

VII. DATENSCHUTZ

  1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.

  2. Der Auftragnehmer erfüllt seine gesetzliche Informationspflichten nach dem Datenschutzrecht durch die hier einsehbare Datenschutzerklärung: www.janinesass.de/datenschutz.

 

 

VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft. Der Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.

  2. Soweit Bedin­gun­gen der oben aufge­führten All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen ganz oder teil­weise unwirk­sam sind oder wer­den, sind die übri­gen Bedingungen weit­er­hin wirk­sam. Die unwirk­same Bedin­gung wird durch die geset­zliche Regelung ersetzt.

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